Interessenvertretung bei Einsprüchen und Klagen

Das Steuerrecht erfährt durch turnusmäßige Gesetzesänderungen und insbesondere durch die Rechtsprechung laufend Veränderungen. Durch die Komplexität der Steuergesetze ist eine Anwendung der Gesetzgebung im Sinne des Steuerpflichtigen seitens der Finanzverwaltung nicht immer gegeben oder es bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen. Vielfach sind die Bescheide der Finanzämter auch mit Rechen- oder Übertragungsfehlern behaftet.

In der Regel ergehen die Bescheide der Finanzämter für unsere Mandanten direkt an unsere Kanzlei. Hierdurch ist die zeitnahe Prüfung der Bescheide stets gewährleistet. Bei anderer Rechtsauffassung oder anhängigen Musterverfahren reagieren wir durch Einsprüche, um die Interessen der Mandanten zu wahren.