Erben

Ist der Erbfall eingetreten, stehen Erben vielfach vor großen Problemen, mit der Fülle von Verpflichtungen zurecht zu kommen. Die Beantragung des Erbscheins, die Überschreibung von Vermögen auf die Erben, die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung und auch die Auflösung oder Abwicklung von Erbengemeinschaften sind große Herausforderungen.

Wir unterstützen und beraten bei all diesen Verpflichtungen im Erbfall. Insbesondere bei der Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen ist eine professionelle Bearbeitung überaus wichtig. Die exakte Ermittlung der Bedarfswerte von Grundstücken, die Herleitung des Unternehmenswertes für Betriebsvermögen und die Berechnung des Ausgleichs des Zugewinns und des Versorgungsfreibetrages sollten dabei die Steuerbelastung auf das korrekte Maß reduzieren.