Arbeitnehmer Grenzgänger

Wenn Tätigkeits- und Wohnsitzstaat auseinanderfallen, bringt dies für Arbeitnehmer vielschichtige Probleme bei der Einkommensteuer, der Sozialversicherung und beim Kindergeld mit sich. Wer sich vor Wohnsitz- oder Arbeitsaufnahme im Ausland – insbesondere ins nahe Belgien oder in die Niederlande – nicht steuerlich beraten lässt, nimmt unter Umständen empfindliche finanzielle Nachteile in Kauf.

Die Besteuerung bei Grenzgängern ist ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere Beratung umfasst die komplexe Klärung der steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und kindergeldrechtlichen Situation bei Tätigkeit und Wohnsitz in unterschiedlichen Ländern. Für diese Arbeitnehmer erstellen wir die deutsche Einkommensteuererklärung mit Berechnung der für sie günstigsten Veranlagungsform und beantragen Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug für den Arbeitgeber.