Internationales
Steuerrecht

Die Freizügigkeit von Arbeiten und Wohnen innerhalb der Europäischen Union und die Aktivitäten von Unternehmen im internationalen Raum machen die Anwendung von internationalen Steuervorschriften, insbesondere Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), zu einem speziellen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Hiervon sind Unternehmen, Arbeitnehmer, Rentner, Versorgungsempfänger und Personen mit Einkünften aus Vermietung und Kapitaleinkünften gleichermaßen betroffen, wenn die Quelle der Einkünfte außerhalb des Wohnsitzstaates liegt.

Unsere Tätigkeiten für diese Personengruppe erstrecken sich von der Beratung zur Klärung der Steuer- und Sozialversicherungspflicht über die Erstellung von inländischen (deutschen) Steuererklärungen bis hin zu Anträgen auf Kindergeld. In der Euregio stehen wir in enger Kooperation zu belgischen und niederländischen Steuerkanzleien. Dies gewährleistet eine nahtlose Betreuung unserer Mandanten über die Grenzen hinweg.